Liebe Eltern,
wir erhielten am Montag ca 11.00 Uhr vom Landkreis, Amtsleiter Herr Rautmann, die Anweisung, dass das Tragen
der Mund-Nase-Bedeckung in den Schulen im Landkreis MSE Pflicht bleibt.
„Gemäß § 3 a Abs. 3 der aktuellen Schul-Corona-Verordnung ist die risikogewichtete Einstufung am vorletzten Unterrichtstag
der vierzehn Tagesfrist nach einer unterrichtsfreien Zeit von mehr als 7 Tagen ausschlaggebend für die Einordnung in die
Stufen und damit die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ab dem ersten Unterrichtstag der dritten
Unterrichtswoche.
Am vorletzten Unterrichtstag der 14 Tage-Frist nach den Herbstferien war der Landkreis der Stufe gelb zugeordnet.
Damit hat jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf allen schulischen Anlagen aufhält, eine
Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Es gelten dieAusnahmen des § 4 der Schul-Corona-Verordnung.“
Mit freundlichen Grüßen
A. Fischer
Schulleiterin