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Tragen der Mund-Nase-Bedeckung Pflicht!

Liebe Eltern,

wir erhielten am Montag ca 11.00 Uhr vom Landkreis, Amtsleiter Herr Rautmann, die Anweisung, dass das Tragen

der Mund-Nase-Bedeckung in den Schulen im Landkreis MSE Pflicht bleibt.

 

„Gemäß § 3 a Abs. 3 der aktuellen Schul-Corona-Verordnung ist die risikogewichtete Einstufung am vorletzten Unterrichtstag

der vierzehn Tagesfrist nach einer unterrichtsfreien Zeit von mehr als 7 Tagen ausschlaggebend für die Einordnung in die

Stufen und damit die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ab dem ersten Unterrichtstag der dritten

Unterrichtswoche.

Am vorletzten Unterrichtstag der 14 Tage-Frist nach den Herbstferien war der Landkreis der Stufe gelb zugeordnet.

Damit hat jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf allen schulischen Anlagen aufhält, eine

Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Es gelten dieAusnahmen des § 4 der Schul-Corona-Verordnung.“

 

Mit freundlichen Grüßen

A. Fischer

Schulleiterin