Archive

Besucherzähler

  • 701936Seitenaufrufe gesamt:
  • 276919Besucher gesamt:
  • 13Besucher heute:
  • 75Besucher pro Tag:
  • 29. April 2010gezählt ab:

Informationen zum 1. Schultag

 

NEU! NEU! NEU!

 Achtung Änderung! Informationen zur Essenversorgung:

Aus aktuellem Anlass müssen wir Ihnen folgende Informationen des Schulträgers mitteilen:

 

Die Hortkinder der Kita am Kurpark und des Hortzentrums erhalten das Mittagessen in ihren Einrichtungen.

Allen anderen Kindern kann in der ersten Schulwoche kein Mittagessen angeboten werden.

Wir haben heute die Information von unserem Bürgermeister Herrn Putzar erhalten, dass die Kinder, die kein Mittagessen erhalten,

ein Lunchpaket vom Schulträger zur Verfügung gestellt bekommen. Dieses geben wir übergangsweise in der Schule aus.

Teilen Sie den Bedarf bitte schriftlich im Hausaufgabenheft Ihres Kindes mit!

 

_____________________________________________________________________________________

 

Liebe Eltern,

wir hoffen, Sie und Ihre Kinder hatten eine erholsame Urlaubs-und Ferienzeit.  In der 1. Schulwoche wird der Unterricht

vom Klassenleiter erteilt.

Unterrichtsumfang für die Klassenstufen:

  Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
DFK0 4 4 4 3 3
DFK1/DFK2 4 4 4 4 4
1.Klasse 4 4 4 4 4
2.Klasse 5 5 5 4 4
3.Klasse 5 5 6 5 5
4.Klasse 5 5 6 5 5

Unterrichtszeiten:

1.   7.25 Uhr- 8.10 Uhr
2.   8.20 Uhr- 9.05 Uhr
3.   9.25 Uhr-10.10 Uhr
4.  10.30 Uhr-11.15 Uhr
5.  11.25 Uhr-12.10 Uhr
6.  12.35 Uhr-13.20 Uhr

Fahrschüler werden wie gewohnt bis zur Abfahrt der Busse betreut. Denken Sie bitte daran, dem Klassenleiter schriftlich

mitzuteilen, ob Ihr Kind in den Hort geht, mit dem Bus fährt oder nach Hause geht!

Wie Sie den Medien bereits entnehmen konnten gelten folgende Infektionsschutz-und Hygienemaßnahmen:

 

-Gesundheitsbestätigung :  A1_Erklärung über das Reiseverhalten

       Diese ist am 1. Schultag vorzulegen!

-Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung

-Testpflicht (montags, mittwochs)

 

Zur Erfüllung der Testpflicht haben Sie folgende Möglichkeiten:

a) anerkannter Schnelltest in der Schule unter Begleitung der Lehrkräfte, abgegebene Einverständniserklärungen behalten

     ihre Gültigkeit

b) Vorlage einer Bescheinigung zu Unterrichtsbeginn über eine Testung in einem anerkannten Testzentrum

c) Vorlage einer Bescheinigung zu Unterrichtsbeginn über eine Testung in einer anerkannten Teststelle

d) Vorlage einer Bestätigung der Erziehungsberechtigten über ein  negatives Testergebnis in der Häuslichkeit

     Welches Testverfahren favorisiert wird, steht den Erziehungsberechtigten frei.

 

Formular zur Selbsterklärung eines negativen Testergebnisses

Einverständniserklärung zur Durchführung eines Selbsttests in der Schule

 

Die Testpflicht entfällt bei ärztlich ausgestelltem Genesungsnachweis für die Dauer von 6 Monaten.

Mit freundlichen Grüßen

A. Fischer

Schulleiterin