Liebe Eltern,
ab Montag, d.17.05.21 müssen wir aufgrund der Inzidenzstufen in den Wechselunterricht treten. Dieser erfolgt bei uns
wochenweise. An den Tagen mit Präsenzunterricht gilt die Präsenzpflicht. Die Klassenleiter teilen Ihnen
telefonisch oder per E-Mail mit, zu welcher Gruppe Ihr Kind gehört.
Gruppe A: 17.05.21 – 20.05.21
Gruppe B: 26.05.21 – 28.05.21
Unterrichtszeiten:
DFK, 1. Kl., 2.Kl.: 1. – 4. Std.
- Kl., 4. Kl.: 1. – 5. Std.
Die Fahrschüler werden in gewohnter Weise betreut.
Weiterhin wird zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung der essentiellen Berufsausübung der Erziehungsberechtigten eine
Notbetreuung angeboten. Diese dient dem Zweck der Wahrung der Aufsichtspflicht. Es gelten die üblichen Regelungen.
Die Entscheidungskompetenz über den Einzelfall liegt bei der Schulleiterin.
Aufsichtszeiten:
07.00 Uhr – 13.00 Uhr
Denken Sie bitte bei beiden Betreuungsformen daran, schriftlich mitzuteilen, wann und wohin Ihr Kind nach der Schule geht.
Alle bereits erteilten Genehmigungen für die Notfallbetreuung behalten ihre Gültigkeit.
Es gilt weiterhin die Pflicht des Tragens eines Mund- und Nasenschutzes.
Die Selbsttests werden zweimal wöchentlich in der Schule durchgeführt. SuS, die die Schule betreten wollen, müssen eine
Einverständniserklärung zur Durchführung der Selbsttests vorlegen (bereits vorliegende behalten ihre Gültigkeit).
Möglich ist auch eine Bescheinigung (nicht länger als 24 Std.) über einen Antigen-Schnelltest mit negativem Testergebnis
von einem Testzentrum oder einer Arztpraxis.
Am Montag, d. 17.05.21 ist für alle SuS die Vorlage einer aktuellen Gesundheitsbestätigung erforderlich!
Gesundheitsbestaetigung_8.4.2021-1
Einverständniserklärung Selbststest
Informationsblatt zum Datenschutz_Selbsttest
Anlage-2-Informationsblatt-zum-Datenschutz
Denken Sie bitte eigenverantwortlich an die Absprache mit dem Essenanbieter!
Mit freundlichem Gruß
Anke Fischer
Schulleiterin