1. Versetzung:
Die Versetzung erfolgt auf der Grundlage der bestehenden Versetzungsordnung. Jedoch sollen auch in diesem Schuljahr im Hinblick
auf die Pandemie keine vermeidbaren Nachteile für unsere Schüler entstehen.
2. Freiwilliger Rücktritt
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Schüler gemäß §64 Abs. 3 des Schulgesetzes mit Zustimmung der
Klassenkonferenz freiwillig zurücktreten.
Die Zustimmung zum Rücktritt erfolgt unter der Maßgabe, dass die Wiederholung für die erfolgreiche Entwicklung
der Schüler erforderlich ist.
Der Antrag ist bis spätestens 20.Mai.2021 bei der Schule zu stellen.
Telefonische Beratungsgespräche können bei Bedarf mit dem Klassenleiter erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Fischer
Schulleiterin