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Informationen zur Versetzung bzw. zum freiwilligen Rücktritt im Schuljahr 2020/2021

1. Versetzung:

Die Versetzung erfolgt auf der Grundlage der bestehenden Versetzungsordnung. Jedoch sollen auch in diesem Schuljahr im Hinblick

auf die Pandemie keine vermeidbaren Nachteile für unsere Schüler entstehen.

2. Freiwilliger Rücktritt

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Schüler gemäß §64 Abs. 3 des Schulgesetzes mit Zustimmung der

Klassenkonferenz freiwillig zurücktreten.

Die Zustimmung zum Rücktritt erfolgt unter der Maßgabe, dass die Wiederholung für die erfolgreiche Entwicklung

der Schüler erforderlich ist.

Der Antrag ist bis spätestens 20.Mai.2021 bei der Schule zu stellen.

Telefonische Beratungsgespräche können bei Bedarf mit dem Klassenleiter erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

A. Fischer

Schulleiterin

Einführung der Testpflicht ab 28.04.2021

Liebe Eltern,

 

durch das Inkrafttreten des Bundesinfektionsschutzgesetzes werden die Schülerselbsttests ab 28.04.2021 für jeglichen Aufenthalt

in der Schule verpflichtend.

Mit Beschluss der Schulkonferenz erfolgt die Selbsttestung in der Schule und nicht in der Häuslichkeit. Alle weiteren Informationen

entnehmen Sie bitte dem Elternbrief des Ministeriums.

Bereits vorliegende Einverständniserklärungen behalten ihre Gültigkeit.

Elternbrief_Testpflicht_ab 28.04.2021

Einverständniserklärung_Schule

Informationsblatt zum Datenschutz_Selbsttest

Mit freundlichen Grüßen

A. Fischer

Schulleiterin

Notbetreuung

Liebe Eltern,

 

die Vorraussetzungen für die Aufnahme Ihrer Kinder in die Notbetreuung können/konnten Sie den untenstehenden Formularen

entnehmen. Ich weise darauf hin, dass alle Lehrkräfte in der Notbetreuung eingebunden sind.

Die Lernaufgaben werden in gewohnter Weise auf der Homepage veröffentlicht bzw. erfolgen über klassenspezifische

Absprachen der Klassenleiter mit den Eltern.

Kinder in der Notbetreuung werden beim Erledigen dieser Aufgaben begleitet.

Klasse 1

Klasse 4

 

Mit freundlichen Grüßen

A. Fischer

Schulleiterin

Notbetreuung ab 19.04.2021

Notbetreuung ab 19.04.2021

Ab Montag, den 19.04.2021 ist die Schule geschlossen.

Der Besuch von Schulen ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt. Grundschüler können die Notbetreuung

der Schule besuchen. Die  Schülerinnen und Schüler sind hierfür anzumelden. Die im Anhang befindlichen Formulare sind

zu nutzen (Bei Bedarf können diese im Sekretariatabgeholt werden).

 

Erklärung für Selbständige

Unabkömmlichkeitserklärung Beschäftigung

Selbsterklärung Notfallbetreuung

 

 

Die Arbeitgeberbescheinigung sowie die Eigenerklärung sind am Montag, den  19.04.2021 abzugeben, spätestens

aber am 20.04.2021 nachzureichen.

Die Notbetreuung findet in der Zeit von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt. Fahrschüler werden entsprechend der

An-und Abfahrtzeiten betreut.

 

Für den Fall einer Erkrankung richten Sie  sich bitte nach dem folgenden Fließschema.

Nach erfolgter Diagnostik ist die Selbsterklärung in der Schule vorzulegen!

Fließschema_LAGuS_

Selbsterklärung_neg_Test

 

Alle Kinder sind automatisch von der Essenversorgung abgemeldet. Sollte Ihr Kind im Rahmen der Notbetreuung am Essen

teilnehmen, müssen Sie es gesondert dafür anmelden. Der Anbieter bittet darum, dieses per Mail  oder telefonisch am

Samstag in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr vorzunehmen. (Fa. Ollyfood  039931 / 51409).

 

 

Regelung ab 09.04.2021

Liebe Eltern,

 

der Hygieneplan für SARS-CoV-2 für Schulen in MV wurde

mit Wirkung ab 09.04.2021 wie folgt geändert:

Wir bitten um Beachtung nachfolgender Regelung!

 

Bei Auftreten einer mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen

betroffene Personen die Schule nicht betreten. Eine unverzügliche Information

darüber hat an die Schulleitung zu erfolgen. Die Schulleitung hat diese

Betretungsverbote durchzusetzen. Häufige Symptome bei einer COVID-19-

Infektion:

o Fieber

o Geruchs- oder Geschmacksstörungen

o Halsschmerzen

o Husten

o Schnupfen

o Kopf- und Gliederschmerzen

o Durchfall

Beim Auftreten dieser Symptome ist eine Abklärung durch den Kinder- oder

Hausarzt durch einen PCR-Test notwendig.

 

J.Kermes

Stellvertretende Schulleiterin